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WIE LANG SOLLTE ICH MEINE STEUERUNTERLAGEN AUFBEWAHREN?
Grundsätzlich sind Bücher und Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie die für die Abgabenerhebung bedeutsamen Geschäftspapiere und sonstigen Unterlagen im Original sieben Jahre hindurch aufzubewahren.
Unter anderem sind gem. Bundesabgabenordnung darunter üblicherweise folgende Unterlagen zu verstehen:
WAS IST KLEINUNTERNEHMERREGELUNG?
Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland ihr Unternehmen betreiben (bis 31.12.2016 jene Unternehmer, die Wohnsitz oder Sitz in Österreich haben) und deren Jahresumsatz 35.000 EUR jährlich nicht überschreitet. Weiter lesen
BIS WANN MUSS ICH ALS UNTERNEHMER MEINE STEUERERKLÄRUNG ABGEBEN?
Die Jahressteuererklärungen (für Einkommen-, Umsatz und Körperschaftsteuer sowie die Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/-gemeinschaften – Feststellungserklärung) sind samt Beilagen bis 30. April des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen (§ 134 Abs 1 BAO). Weiter lesen
WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN LOHN & EINKOMMENSSTEUER?
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten zahlen Lohnsteuer; Selbständige zahlen Einkommensteuer. Die Lohnsteuer unterscheidet sich von der Einkommensteuer lediglich in ihrer Erhebungsform. Der Steuertarif ist grundsätzlich gleich. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es aber zusätzliche Absetzbeträge, besondere Steuerbefreiungen und Sonderbestimmungen für die Besteuerung bestimmter "Sonstiger Bezüge". Weiter lesen